1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Optionen und Mietverträge des Vermieters. AGB des Mieters sind nicht Vertragsbestandteil. Werden im Mietvertrag abweichende Vereinbarungen getroffen, haben die Vereinbarungen im Mietvertrag Vorrang gegenüber den AGB.
2. Angebote, Optionen und Verträge
Falls nichts anderes festgelegt ist, erlischt das Angebot, die Option oder der Vertrag, wenn der Mieter nicht innerhalb einer Woche per E-Mail das Angebot bestätigt, die Option ausübt oder den Vertrag unterzeichnet. Ein Mietvertrag ist zustande gekommen, sobald der Vermieter den gegengezeichneten Vertrag per E-Mail zurückgeschickt hat.
3. Nutzung
Der Mieter darf den Mietgegenstand nur von Mietbeginn bis Mietende zum im Mietvertrag definierten Nutzungszweck nutzen. Folgende Punkte bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters per E-Mail:
- jegliche Änderung des Nutzungszweckes,
- jegliche Foto-, Audio- oder Videoaufnahmen und Übertragungen, die nicht für den privaten Bereich bestimmt sind,
- jegliche Baumaßnahmen inklusive Bohrungen; brennbare Materialien sind strikt verboten,
- jegliche Werbung, die den Mietgegenstand mit einbezieht.
Besucherzahlen dürfen die Kapazität des Mietgegenstandes nicht überschreiten. Treppenbereiche, Ein- und Ausgänge werden gemeinschaftlich genutzt.
Der Mieter muss Steuern, GEMA-Gebühren und sonstige Abgaben melden und bezahlen. Der Vermieter gewährt dem Mieter die Beauftragung von Künstlern in den gemieteten Räumen. Er ist jedoch nicht Vertragspartner und wird von jeglicher Haftung ausgeschlossen.
4. Leistungen und Preise
Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Vertragspartner und vom Vermieter zugesagten Leistungen zu erbringen. Der Vermieter ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert abzurechnen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise an den Vermieter zu zahlen. Dies gilt auch für mit dem Vertrag in Verbindung stehende Leistungen und Auslagen des Vermieters an Dritte. In den vereinbarten Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.
5. Zahlung, Fälligkeit und Vorschüsse
Der Vermieter ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechnungsstand sofort ab Zugang der Rechnung fällig.
Darüber hinaus ist der Vermieter berechtigt, zur Deckung seines Aufwandes Vorschüsse wie folgt zu verlangen:
- 250,00 € nach Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung,
- 50 % der kalkulierten Kosten vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn,
- Restzahlung der Veranstaltung nach Veranstaltungsende innerhalb von acht Tagen nach Zustellung der Rechnung.
Anzahlungen und Vorschüsse werden nicht verzinst. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen gemäß der gesetzlichen Regelungen der Vorschrift des § 288 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
6. Hausrecht, Verkehrssicherungspflicht, Versicherung und Haftung
Der Vermieter oder seine Vertreter üben das Hausrecht aus. Der Mietgegenstand wird in dem bestehenden, dem Mieter bekannten Zustand übergeben. Ansprüche aus Mängeln hat der Mieter nur, wenn er diese dem Vermieter unverzüglich per E-Mail anzeigt und dieser nicht binnen zumutbarer Frist Abhilfe geschaffen hat. Dem Mieter steht bei Mängeln, die die Nutzung erheblich beeinträchtigen, nur das Recht zu, eine angemessene Herabsetzung der Miete zu fordern oder fristlos zu kündigen. Eine weitergehende Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen, es sei denn, der Mangel beruht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handlung des Vermieters.
Während der Mietzeit eintretende Schäden an dem Mietgegenstand sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Der Mieter verpflichtet sich, die entstandenen Kosten nach Beseitigung des Schadens durch den Vermieter zu übernehmen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
7. Vermittlungsleistungen und Haftung Dritter
Der Vermieter haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die durch Dritte erbracht werden, die der Vermieter nicht im eigenen Namen und für eigene Rechnung beauftragt hat. Für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden oder die in der Ausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind, haftet der Vermieter nicht.
8. Stornierung und Stornierungskosten
Jede Stornierung muss schriftlich erfolgen. Im Falle der Stornierung durch den Mieter ist der Mieter verpflichtet, folgende Stornierungsgebühren zu zahlen:
- bis zwölf Monate vor Veranstaltungsbeginn: Anzahlungsgebühr von 250,00 €,
- ab 90 Tagen vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Grundmiete,
- ab 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn: 100 % der Grundmiete.
9. Kündigung aus wichtigem Grund
Der Mietvertrag kann aus wichtigem Grund vom Vermieter fristlos gekündigt werden, wenn:
- die Vertragsmiete nicht fristgemäß gezahlt wird,
- der Vermieter befürchtet, dass die Vermietung zu einer Störung der öffentlichen Ordnung oder zu einer Schädigung des Ansehens des Mietgegenstandes führt,
- vom Nutzungszweck ohne die Zustimmung des Vermieters abgewichen wird,
- über das Vermögen des Mieters ein Insolvenzantrag gestellt wird.
10. Aufrechnung und Abtretung
Aufrechnungsrechte stehen dem Mieter nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Die Abtretung von Ansprüchen des Mieters gegenüber dem Vermieter ist ausgeschlossen. Ansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter sind bei Abnahme am Folgetag bis 10:00 Uhr geltend zu machen. Später eingehende Forderungen des Mieters werden nicht mehr berücksichtigt (Ausschlussfrist).
11. Rückgabe des Mietgegenstandes
Der Mieter ist verpflichtet, zu Mietende den Ursprungszustand wiederherzustellen und den Mietgegenstand zu räumen und an den Vermieter zurückzugeben. Gibt der Mieter die Mietsache nicht rechtzeitig oder ordnungsgemäß zurück, so ist der Vermieter berechtigt, auf Kosten des Mieters den Mietgegenstand räumen zu lassen. Der Mieter haftet für alle sich hieraus ergebenden Schäden, insbesondere für die durch Verspätung der Rückgabe entgangenen Mieteinnahmen.
12. Salvatorische Klausel
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch dann gültig, wenn einzelne Bestimmungen sich als ungültig erweisen sollten. Die betreffenden Bestimmungen werden so ersetzt, dass der ursprünglich angestrebte wirtschaftliche und rechtliche Zweck soweit wie möglich erhalten bleibt.
13. Gerichtsstand
Amtsgericht Mainz.
Zimmervermietung
1. Geltungsbereich
Die AGB gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung und Tagung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Sankt Gereon Events GmbH (Vermieter).
2. Vertragsabschluss und Partner
Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch die Sankt Gereon Events GmbH zustande. Die Zimmerbuchung muss vom Vermieter per E-Mail schriftlich bestätigt werden. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern dem Vermieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
Die Unter- oder Weitervermietung oder die unentgeltliche Nutzung der überlassenen Zimmer durch Dritte sowie die Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist nur gestattet, wenn dies vom Vermieter ausdrücklich schriftlich genehmigt wurde.
3. Leistungen, Preise, Zahlungen und Aufrechnung
Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden beziehungsweise vereinbarten Preise zu zahlen.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige Umsatz- beziehungsweise Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Erfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Beherbergungsbetrieb allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, kann dieser den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben.
Die Rechnungen der Zimmer sind grundsätzlich per Vorkasse vor der Anreise oder per EC-Karte vor Ort zu zahlen.
4. Rücktritt des Kunden und Stornierungen („No Show“)
Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit dem Beherbergungsbetrieb abgeschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Erfolgt diese nicht, ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt oder eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.
Bei Teil- oder Vollstornierungen behält sich das Hotel vor, den Zimmerpreis in Rechnung zu stellen, soweit es nicht möglich ist, die Zimmer anderweitig zu vermieten: ab 24 Stunden vor Anreise oder bei Nichtanreise 100 % des Zimmerpreises. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Beherbergungsbetrieb in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt, sofern Anfragen anderer Kunden zu den gebuchten Leistungen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Beherbergungsbetriebes auf seine gebuchten Leistungen verzichtet.
5. Zimmerbereitstellung und Rückgabe
Der Kunde erhält keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer. Gebuchte Zimmer stehen dem Vertragspartner am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung und müssen bis spätestens 11:00 Uhr am Folgetag geräumt sein.
6. Haftung des Beherbergungsbetriebes
Der Beherbergungsbetrieb haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Freiheit und sexuellen Selbstbestimmung, wenn der Beherbergungsbetrieb die Pflichtverletzung zu vertreten hat, ferner sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebes beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten (sogenannte Kardinal- beziehungsweise Kernpflichten) des Beherbergungsbetriebes beruhen. Unberührt bleiben ferner die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung aus einer vom Beherbergungsbetrieb übernommenen Garantie.
Einer Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebes steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen auftreten, wird der Beherbergungsbetrieb bei Kenntnis oder unverzüglicher Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7. Haftung für eingebrachte Sachen
Der Beherbergungsbetrieb haftet für vom Kunden eingebrachte Sachen nach den gesetzlichen Bestimmungen, also bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3.500,00 €, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu 800,00 €. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige macht; § 703 BGB.
Zudem gelten die Haftungsbegrenzungen des Hotels. Zurückgebliebene Sachen des Vertragspartners oder Übernachtenden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Vertragspartners nachgesandt. Der Beherbergungsbetrieb bewahrt die Sachen zwölf Monate auf und übergibt sie dann einer wohltätigen Institution.
8. Gerichtsstand
Für alle Vertragspartner des Beherbergungsbetriebes und eventuell anhängige gerichtliche Streitigkeiten wird das Amtsgericht Mainz vereinbart.
9. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen zum Abschluss von Beherbergungsverträgen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmungen gilt eine ihr möglichst nahekommende Vereinbarung. Jegliche Abweichung oder Nebenabrede bedarf der Schriftform.